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Was ist ein Wahlarzt? Ein Wahlarzt hat keine Verträge mit Krankenkassen, man zahlt als Patient also die Ordination bzw. erbrachte Leistung wie bei einem Privatarzt. Im Unterschied zu letzterem sind die Honorarnoten allerdings so gestaltet, dass sie bei der jeweiligen Kasse eingereicht werden können. Man bekommt dann 80% des Kassentarifes (nicht 80% der Honorarnote!) rückerstattet.
Warum soll ich zu einem Wahlarzt gehen wenn ich doch regelmäßig meine Krankenkassenbeiträge bezahle? Dies ist selbstverständlich Ihre ganz persönliche Entscheidung! Die größten Vorteile gegenüber Ärzten mit Kassenvertrag sind rasche Terminvergabe (bei mir maximal 2–3 Wochen Wartezeit, wobei akute Problemfälle auch früher eingeschoben werden); keine oder selten geringste Wartezeit in der Praxis; kein Zeitdruck: ich nehme mir für jeden Patienten 20 Minuten Zeit, das heißt wir können auf  Ihre Probleme intensiv eingehen; als Wahlarzt biete ich auch Leistungen, die von den Kassen gar nicht vorgesehen werden, wie z.B. Digitalfotografie von Muttermalen, ...
Wie viel kostet eine Ordination? Die Erstordination im Jahr  kostet 80 €, eine Folge- ordination 50 €.
Für Kinder bis zum 10. Lebensjahr kostet auch die Erstordination nur 50 €.
Wie viel bekomme ich von meiner Krankenkasse rückerstattet? Sie bekommen 80% des Kassentarifes rückerstattet, in Abhängigkeit von der Honorarhöhe, erbrachten Leistung, Krankenkasse, also unterschiedlich hohe Beträge.
Ich habe eine Zusatz- versicherung, was muss ich beachten? In diesem Fall bekommen Sie 2 Honorarnoten, die Sie bei der jeweiligen Krankenkasse und bei Ihrer Zusatzversicherung einreichen können, das heißt Sie bekommen in der Regel die gesamte Honorarhöhe rückerstattet.
Was sollte ich für die Rückerstattung berück- sichtigen? Meine Honorarnoten haben ganz unten ein Feld mit Namen und Adresse der zuständigen Versicherung. In diesem Abschnitt tragen Sie bitte Ihre Bankverbindung ein und unterschreiben den Antrag!
Kann ich eine Honorarnote für kosmetische Eingriffe auch bei der Krankenkasse einreichen? NEIN! Kosmetische Eingriffe sind sowohl bei den üblichen Krankenkassen als auch bei fast allen Zusatz- versicherungen ausdrücklich von deren Leistungsspektrum ausgeschlossen.
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