Hier finden Sie häufige Fragen zum Thema Wahlarzt und Verrechnung mit der Krankenkasse.

Ein Wahlarzt hat keine Verträge mit Krankenkassen, man zahlt als Patient also die Ordination bzw. erbrachte Leistungen wie bei einem Privatarzt.
Im Unterschied zu letzterem sind die Honorarnoten allerdings so gestaltet, dass sie bei der jeweiligen Kasse eingereicht werden können. Man bekommt dann 80% des Kassentarifes (nicht 80% der Honorarnote!) rückerstattet.

Dies ist selbstverständlich Ihre ganz persönliche Entscheidung!
Die größten Vorteile gegenüber Ärzten mit Kassenvertrag sind rasche Terminvergabe, wobei akute Problemfälle auch möglichst rasch eingeschoben werden; keine oder selten geringste Wartezeit in der Praxis; kein Zeitdruck, das heißt wir können auf  Ihre Probleme intensiv eingehen.

Als Wahlarzt biete ich auch Leistungen, die von den Kassen gar nicht vorgesehen werden, wie z.B. Digitalfotografie von Muttermalen, …

Die Erstordination im Jahr kostet 100 € (ab 1.1.2024 120 €), eine Folgeordination 80 € (ab 1.1.2024 100 €).
Für Kinder bis zum 10. Lebensjahr kostet auch die Erstordination nur 80 € (ab 1.1.2024 100 €).

Bar, Bankomat, Kreditkarten

Sie bekommen 80% des Kassentarifes rückerstattet, in Abhängigkeit von der Honorarhöhe, erbrachten Leistung, Krankenkasse, also unterschiedlich hohe Beträge.

In diesem Fall bekommen Sie 2 Honorarnoten, die Sie bei der jeweiligen Krankenkasse und bei Ihrer Zusatzversicherung einreichen können, das heißt Sie bekommen in der Regel die gesamte Honorarhöhe rückerstattet.

Meine Honorarnoten haben ganz unten ein Feld mit Namen und Adresse der zuständigen Versicherung. In diesem Abschnitt tragen Sie bitte Ihre Bankverbindung ein und unterschreiben den Antrag!

Leider nein! Kosmetische Eingriffe sind sowohl bei den üblichen Krankenkassen als auch bei fast allen Zusatzversicherungen ausdrücklich von deren Leistungsspektrum ausgeschlossen.